Vertretung | Beratung bundesweit

Als Fachanwälte für Strafrecht beraten und vertreten wir Einzelpersonen, Organisationen, Verbände, Körperschaften sowie Unternehmen im gesamten Spektrum des Nebenklage- und Opferrechts bundesweit an vier Standorten in Deutschland.

Die perfekte Lösung für unseren Mandanten steht bei unserer Arbeit stets im Vordergrund. Neben der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen behalten wir auch die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Konsequenzen unserer Mandanten im Blick.

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Opferschutzes und der Nebenklage ist auf eine ganzheitliche Betreuung und Vertretung unserer Mandanten gerichtet.

Als moderne Kanzlei haben wir unmittelbaren Zugriff auf juristische Datenbanken zu den tagesaktuellen Gerichtsentscheidungen.

Wir verfügen verschlüsselte Technologien, sodass wir mit unseren Mandanten auch über große Entfernungen hinweg sicher kommunizieren können.

Unsere Kompetenz ist die umfassende Vertretung der Geschädigten vor, während und nach des Strafverfahrens gegen den Täter.

Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer unterstützt als zertifizierte Nebenklage- und Opferschutzvertreterin der Deutschen Strafverteidigervereinigung e.V. Verletzte bei Zeugenvernehmungen.

Sie sichert den Schutz der Geschädigten vor Übergriffen und Bloßstellungen im Ermittlungs- und Strafverfahren.


Nebenklage | Opferrecht

Unsere Nebenklagevertreter sind flexibel und schlagfertig.
Als Team vertreten wir Unternehmen. Als Einzelanwältin übernimmt Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer Individualvertretungen im Nebenklage- und Opferrecht.

Die Kompetenz unserer Nebenklagevertretung beruht auf Erfahrung aus unzähligen Strafverfahren und Hauptverhandlungen.
Nur wer aus dem Gerichtssaal weiß, wie Ermittlungsbehörden und Gerichte wirklich denken, kann ein erfolgreiches Verfahren für seine Mandanten garantieren.

Höchste Spezialisierung im gesamten Leistungsspektrum des Opferschutz- und Nebenklagerechts ist unsere Grundlage. Breite kommunikative, rechtliche, wirtschaftliche sowie interdisziplinäre Fähigkeiten unser Markenzeichen.

Als Partnerin von SCHULTE.|rechtsanwälte verbindet Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer fundierte Kenntnisse im Nebenklage- und Opferrecht mit einer agilen, modernen und mandatskonzentrierten Methodik. Qualitätsmerkmal ihrer Arbeit ist dabei Geschwindigkeit, Präzision, Kommunikation und Kooperation.


Nebenklagerecht | Adhäsionsverfahren

Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage ist eine Klageform im Strafverfahrensrecht (StPO), die die Geschädigten einer Straftat in das Strafverfahren gegen den Täter einbindet. Mit einer Nebenklage wirken die Nebenkläger aktiv im Verfahren mit und werden somit zu sogenannten Verfahrensbeteiligten. Nebenkläger können dann von bestimmten Rechten Gebrauch machen und so den Ausgang eines Strafverfahrens beeinflussen. Ohne eine Nebenklage stünde es dem Verletzte nur zu, als Zeuge an der Verhandlung teilzunehmen. Geschädigte haben unter den Voraussetzungen nach § 395 StPO das Recht auf Nebenklage – sie können also davon Gebrauch machen, müssen es aber nicht.

Durch eine Nebenklage erhält der Nebenkläger ausschließlich Rechte, aber keine Pflichten. So kann er durch Prozesshandlungen das Verfahren aktiv beeinflussen: Zum Beispiel durch Fragen, Erklärungen, Anträge und Rechtsmittel. Konkret gewährt die Nebenklage nach § 397 StPO dem Nebenkläger folgende Rechte:

- Der Nebenkläger oder sein Anwalt dürfen während der Verhandlung anwesend sein,

- der Nebenkläger bekommt Akteneinsicht – jedoch nur bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt,

- der Nebenkläger darf Beweisanträge stellen,

- der Nebenkläger darf von einem Fragerecht Gebrauch machen,

- der Nebenkläger darf Rechtsmittel einlegen,

- der Nebenkläger bekommt das Gerichtsurteil automatisch zugestellt.

Wann ist die Nebenklage sinnvoll?

Eine Straftat greift nicht nur in die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten ein, sondern hat häufig auch existenzielle Folgen. Je nach erlittenen Schaden und persönlicher Lebenssituation kann sich das ganze Leben ändern. Die Folgen einer Straftat reichen von materiellen Schäden bis hin zu körperlichen und seelischen Problemen.
Im Ermittlungs- und Strafverfahren ist der Geschädigte nach der Strafprozessordnung (StPO) "personifiziertes Beweismittel" und nimmt in dieser Eigenschaft nicht aktiv am Prozessverlauf teil. Die gestellten Fragen nach den erlittenen Schäden dienen mehr zur Findung des Strafmaßes durch das Gericht als dem Interesse für das Opfer. Der Verletzte selbst kann aus dieser passiven Stellung für sich keine Vorteile ableiten. Insbesondere setzen finanzielle Hilfen, etwa Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche und Leistungen nach den Opferentschädigungsgesetz (OEG), einen Antrag des Geschädigten voraus. Opferrechte sind Antragsrechte!

Hier kann ich als eine auf Opfervertretung spezialisierte Rechtsanwältin helfen und die Verletzteninteressen sowie die Rechte und Ansprüche der Geschädigten im Strafverfahren schnell und zuverlässig durchsetzen. Im Rahmen des Ermittlungs- und Strafverfahren biete ich unter anderem folgende Leistungen an:

• das Opfer in polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmungen sowie im Strafverfahren zu begleiten und unterstützen (Gewaltschutzgesetz),

• Akteneinsicht beantragen, die amtliche Ermittlungsakte auswerten, Beweismittel sichern, Anträge stellen,

• erreichen, dass sich der Täter und Dritte von dem Geschädigten fernhalten müssen,

• den Schutz des Verletzten vor Beeinträchtigungen im Strafverfahren gewährleisten, z. B. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den Angeklagten oder die Öffentlichkeit vorübergehend aus dem Sitzungssaal entfernen zu lassen oder den Verletzten audiovisuell zu vernehmen,

• Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche schon im Strafverfahren mit dem Adhäsionsverfahren durchsetzen.

Sprechen Sie mich bei Fragen an: Tel.: 0211|17 12 99 09.

Wer bezahlt die Nebenklage?

Grundsätzlich fallen die Kosten der Nebenklage dem verurteilten Täter zur Last, wobei in den Fällen des § 397a StPO die Staatskasse einen Rechtsanwalt als Beistand bestellt und auch die Kosten der Nebenklage (Opfervertretung) trägt.

Nach den Voraussetzungen des § 406 h Abs. 1 StPO kann dem Nebenklagebefugten auch schon im Ermittlungsverfahren ein Rechtsanwalt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Ist der Geschädigte rechtsschutzversichert, übernimmt häufig auch die Versicherung die Kosten der Nebenklage und gewährt Kostendeckung für die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Wir kommunizieren mit allen Rechtsschutzversicherungen und fragen als Service für unsere Mandanten bei der Versicherung an, ob die Kosten übernommen werden.

Sprechen Sie mich bei Fragen an: Tel.: 0211|17 12 99 09.

Kann man die Nebenklage zurückziehen?

Die Anschlusserklärung als Nebenkläger kann zeitlich mit oder nach der Vernehmung des Opfers als Zeuge eingereicht werden, was aus verschiedenen Gründen auch empfehlenswert ist. Der Antrag auf Zulassung zur Nebenklage kann grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium gestellt, widerrufen oder zurückgenommen werden.

Als Nebenkläger kann der Geschädigte an der Hauptverhandlung gegen den Täter teilnehmen; er muss es aber nicht. Der Verletzte hat ein Anwesenheitsrecht, aber keine Anwesenheitspflicht während der Verhandlung.

Sprechen Sie mich bei Fragen an: Tel.: 0211|17 12 99 09.

Was ist ein Adhäsionsverfahren?

Bei dem Adhäsionsverfahren handelt es sich um ein Verfahren vor den Strafgerichten, im Rahmen dessen das Opfer zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend macht.

Im deutschen Recht besteht eine gewisse Trennung der Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht). Eine Durchbrechung dieser Trennung stellt jedoch das Adhäsionsverfahren dar, welches in § 403 StPO geregelt ist.

Danach kann „der Verletzte oder sein Erbe gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.“

Es geht demnach um vermögensrechtliche Ansprüche eines Verletzten gegen den Beschuldigten, die aus der Straftat erwachsen sind und der Verletzte eigentlich in einem separaten zivilrechtlichen Verfahren geltend machen müsste, die er nun aber im Strafverfahren geltend machen kann. So gesehen entscheidet das Strafgericht im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten über den zivilrechtlichen Anspruch des Verletzten.

Sprechen Sie mich bei Fragen an: Tel.: 0211|17 12 99 09.

Was bringt ein Adhäsionsverfahren?

Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Allerdings darf dann dieser Anspruch noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden sein. Das Adhäsionsverfahren soll zum Einen eine Doppelarbeit der Gerichte vermeiden, denn wenn das Strafgericht über den vermögensrechtlichen Anspruch (positiv) entschieden hat, kann dieser nicht mehr vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Zum Anderen kommt dieses Verfahren auch dem Verletzten entgegen. Diesem wird eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutze.

Wie wird das Adhäsionsverfahren eingeleitet?

Der Verletzte kann während des Strafverfahrens - auch schon vor der Hauptverhandlung - einen Antrag stellen, mit dem er seinen vermögensrechtlichen Anspruch geltend macht. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen, in der Hauptverhandlung kann er auch mündlich gestellt werden. Der Antrag muss den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruch bezeichnen und soll auch Beweismittel enthalten. Der Verletzte kann seinen Antrag bis zur Urteilsverkündung zurücknehmen und eröffnet sich damit wieder die Möglichkeit, seinen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch vor einem Zivilgericht geltend zu machen.

Entscheidet das Gericht über den Antrag eines Adhäsionsverfahrens?

Das Strafgericht entscheidet über den Antrag im Rahmen seines Strafurteils. Es ist an den Antrag des Verletzten gebunden, kann also nicht mehr zusprechen, als dieser beantragt hat, selbst wenn es der Überzeugung ist, der Verletzte habe seinen Anspruch als zu niedrig angesetzt. Die Entscheidung über den Antrag des Verletzten steht einem im Zivilrechtsverfahren ergangenen Urteil gleich.

Kommt das Gericht allerdings zu dem Schluss, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht oder spricht es den Angeklagten einer Straftat nicht schuldig, sieht es von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Urteil ab. Ebenso sieht das Gericht von einer Entscheidung ab, wenn sich der Antrag zur Erledigung im Strafverfahren nicht eignet. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Erledigung des Adhäsionsantrags wegen erheblicher tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten das Strafverfahren verzögern würde.

Sieht das Gericht von einer Entscheidung über den Antrag ab, kann der Verletzte seine vermögensrechtlichen Anspruch nach wie vor vor dem Zivilgericht geltend machen. Ebenso kann er, falls das Strafgericht einen Teil seines im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Anspruchs nicht zuerkennt, den nicht zuerkannten Teil anschließend zivilrechtlich einklagen.

Das Adhäsionsverfahren eröffnet dem Verletzten die Möglichkeit, sich in einem weiten Umfang am Strafverfahren zu beteiligen und räumt ihm eine gesicherte Rechtsposition zur Geltendmachung seiner Interessen und zur Abwehr von Angriffen ein.

Zunächst kommt dem Verletzten ein Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung zu; auch wenn er selbst als Zeuge in Betracht kommt.

Darüber hinaus kann er sich umfassend Informieren, an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige Fragen richten, nach jeder Beweiserhebung Erklärungen abgeben und sich eines rechtskundigen Beistands bedienen.

Schließlich ist dem Verletzten nach den selben Regeln wie im Zivilverfahren für die Geltendmachung seines Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Allerdings kann der Verletzte gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel einlegen; denn er ist durch die Entscheidung nie beschwert. Soweit der Anspruch nicht zugesprochen wurde, tritt keine negative Rechtskraftwirkung ein, sondern der Verletzte kann - wie bereits dargelegt - erneut vor dem Zivilgericht klagen.

Die Frage, ob die Stellung eines Adhäsionsantrags sinnvoll erscheint, ist immer eine Frage des Einzelfalls und kann pauschal nicht beantwortet werden.

Sprechen Sie mich bei Fragen zum Adhäsionsverfahren gerne an: Tel.: 0211|17 12 99 09.


Überblick | Leistungen

Ermittlungs- und Strafverfahren

Wir sind Fachanwälte für Strafrecht individuell stark und schlagfertig als Team.

Die Verteidigung in der Nebenklage ist unsere Leidenschaft. Überwiegend vertreten und beraten wir Einzelpersonen, Unternehmen sowie deren Mitarbeiter. Aus jahrelanger Berufserfahrung wissen wir, wie man Verfahren führt und gewinnt.
Wir bringen unsere Mandanten schönend durch sämtliche Verfahrensstadien und haben - neben strafrechtlichen Sanktionen - die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Konsequenzen im Blick.

Sowohl in der Hauptverhandlung, als auch bei Vernehmungen helfen wir weiter. Durch frühzeitiges Handeln im Ermittlungsverfahren lässt sich häufig die Vernehmung des Geschädigten als Zeuge in einer öffentlichen Hauptverhandlung vermeiden.

Diskret und effektiv gehen wir auch gehen wir auch gegen Diskriminierungen und Bedrohungen.

Unternehmen als Geschädigte

Unternehmen können plötzlich und unerwartet in Berührung mit den Strafverfolgungsbehörden kommen. Was Unternehmen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen häufig nicht wissen: Sie können sich mit Hilfe eines Strafverteidigers aktiv beteiligen, das Strafverfahren steuern und das Unternehmen schützen.

SCHULTE.|Rechtsanwälte ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei.
Als Fachanwälte für Strafrecht gehört die Verteidigung von Unternehmen, die Individualverteidigung von Mitgliedern der Unternehmensorgane oder Mitarbeitern zum Tagesgeschäft.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht entwickeln wir die perfekte Strategie für unsere Mandanten und halten materiellen und immateriellen Schaden von dem Unternehmen fern.

Gegen vorverurteilende mediale Berichtserstattung gehen wir mit Unterlassungsverfügungen vor.

Durchsuchung | Verhaftung | Beschlagnahme

Ist ein Unternehmen von Zwangsmaßnahmen - Durchsuchung | Verhaftung | Beschlagnahme - betroffen, droht dem Betroffenen ein hoher persönlicher Schaden und dem Unternehmen ein irreparabler Imageverlust.

Aus dem intendierte Überraschungseffekt einer Durchsuchung folgt, dass sich die Beschuldigten unerwartet einer Vielzahl von Ermittlungsbeamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerbehörden gegenübersehen.

Als Fachanwälte für Strafrechtkennen wir nicht nur die Praxis der verschiedenen Ermittlungsbehörden bei den durchgeführten Durchsuchungen, sondern können auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme beurteilen. Als Strafverteidiger stellen wir sicher, dass nur die nach der Strafprozessordnung (StPO) zulässigen Gegenstände mitgenommen und beschlagnahmt werden.
Gegen eine unrechtmäßige Beschlagnahme kann Widerspruch eingelegt werden.

Erfolgt eine Verhaftung eines Beschuldigten haben wir die Möglichkeit, dagegen mit der Haftbeschwerde vorzugehen.

Aufgrund unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Unternehmensanwälte kennen wir die Risiken von Zwangsmaßnahmen und können gezielt dagegen vorgehen. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir den Ablauf von Ermittlungsverfahren aus erster Hand und moderieren den Umgang mit der Ermittlungsbehörde.

Vertretung von Geschädigten | Zeugenbeistand | Nebenklage | Schadensersatz | Schmerzensgeld

Seit dem Jahr 2009 sieht die Strafprozessordnung das Recht auf Beiziehung eines Zeugenbeistands vor.
Dafür gibt es gute Gründe: der Zeuge ist zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Ist unklar, ob sich ein Zeuge mit seiner Aussage selbst belasten kann, begleiten wir die Zeugen als Zeugenbeistand. Unsere Anwälte sind in Straf- und Wirtschaftsverfahren mit der Begleitung von Zeugen seit Jahren vertraut und führen vor der Vernehmung intensive Gespräche zu den typischen Themen

- Risiko der Selbstbelastung,
- Strafbarkeitsrisiken durch falsche Zeugenaussagen,
- Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen,
- Beanstandungsrecht von unzulässigen Fragen durchsetzen.

Dem geschädigten Zeuge kommen nach der Strafprozessordung weitergehende Rechte zu. Er ist selbständiger Prozessbeteiligter und kann sich über die Nebenklage dem Strafverfahren gegen den Täter anschließen.
Im Adhäsionsverfahren kann das Opfer einer Straftat seine Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen

Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Zeugen zu Vernehmungen, treten als Nebenkläger vor Gericht auf und setzen im Adhäsionsverfahren Geldforderungen durch.

Internal Investigations | Unternehmensinterne Untersuchungen

Steht der Verdacht im Raum, dass ein Unternehmen durch eigene Mitarbeiter oder externe Dritte geschädigt worden sein könnten, ist eine unternehmensinterne Untersuchung (Internal Investigations) durch Fachanwälte für Strafrecht sinnvoll.

- Fehlverhalten kann frühzeitig erkannt und behoben werden,
- weitere Straftaten können verhindert oder abgewendet werden,
- Folgeschäden können minimiert werden.

Mit der Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts werden gerichtsfeste Beweismittel gewonnen, mit deren Hilfe arbeitsrechtliche (Abmahnung, außerordentliche Kündigung) oder strafrechtliche Sanktionen (Strafanzeige) rechtssicher durchgesetzt werden können.

Was häufig Unternehmen übersehen: auch für das Unternehmen selbst besteht die Möglichkeit, sich aktiv im Strafverfahren zu beteiligen und so das Unternehmen zu schützen.
Mit Mandatierung eines eigenen Strafverteidigers können Unternehmen das Verfahren aktiv mitbestimmen.

Als Fachanwälte für Strafrecht beachten wir bei internen Untersuchungen die notwendigen straf-, arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um die Erkenntnisse später gerichtssicher einführen zu können. Mit einer rechtskonformen Vorgehensweise stellen sicher, dass unsere Auftraggeber mit internen Ermittlungen einen maximalen Mehrwert bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gegnern erreichen.

SCHULTE.|Rechtsanwälte ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei und verfügt über eine jahrelange praxiserprobte Expertise bei internen Ermittlungen innerhalb von Unternehmen.

Compliance | Gesetzestreue in Unternehmen, Organisationen und Parteien

Auch für kleine und mittelständische Unternehmen ist strafrechtliche Compliance (Regeltreue) ein Thema.

Das Unternehmen geht ein hohes Risiko ein, wenn gesetzliche Bestimmungen von Mitarbeitern nicht eingehalten werden. So führen Verstöße gegen Gesetze zu Strafen, Bußgeldern und insbesondere zu einem Imageschaden des Unternehmens.

Mit der richtigen Compliance-Strategie befolgen Mitarbeiter nicht nur an das geltende Recht, sondern auch das Wertesystem ihrer Organisation. Entsprechend haben sich Compliance-Management-Systeme (CMS) in Unternehmen zur Einhaltung der Gesetze und als Mittel der Selbstregulierung etabliert.

Existiert kein Compliance-System, bedeutet dies eine zivil- und strafrechtliches Haftungsrisiko für das Unternehmen und der Geschäftsführung. Entsprechend dient ein Compliance-Programm der Vermeidung haftungsrelevanter Risiken. sowie der Vermeidung persönlicher Haftung. Dabei gibt es kein 'one size fits all'; das Compliance-System muss zu den Bedürfnissen des Unternehmen passen.

Aus unserer jahrelangen Erfahrung als Strafverteidiger kennen wir die potenziellen Strafbarkeitsrisiken, können gezielt dagegen absichern und ein Criminal-Compliance-System installieren. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir Strafprozesse aus erster Hand; das unterscheidet uns von anderen Beratern.

Mit individuell zugeschnittenen Leitfäden hilft unser anwaltliches Kompetenzteam Unternehmen, strafrechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Wir erstellen individuelle Leitfäden für Mitarbeiter und führen, beispielsweise für den Umgang mit Kunden oder Social Media, Schulungen durch.

Referenzen

Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen und Schulungsveranstaltungen in Unternehmen sowie Audits für Unternehmen mit internen Ermittlungen (Internal Investigations).

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