Opferanwalt | Opferrecht
Opferanwalt
Die Strafprozessordnung (StPO) normiert für den Verletzten und dessen Angehörige eine Vielzahl von Schutz-, Informations- und Antragsrechte. Nach dem Gesetz kann sich der Verletzte (§ 373b StPO) von einem Opferanwalt vertreten lassen.
Der Opferanwalt kann u. a. Akteneinsicht beantrage, Beweisanträge stellen, das Fragerecht ausüben, den Geschädigten schützen sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Vorteile im Überblick:
5 Sterne Bewertungen unserer Mandanten,
Expertise als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Zertifizierung als Nebenklage- und Opferschutzvertreterin (DSV e.V.),
Publikationen von Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer als Buchautorin und in Fachzeitschriften,
sehr gute Erreichbarkeit,
hervorragende technische Ausstattung der Kanzlei (Zugriff auf alle Entscheidungen und Urteile in Echtzeit),
Vertretung von Mandanten im gesamten Bundesgebiet an vier Kanzleistandorten Düsseldorf • Krefeld • Mönchengladbach • Leipzig,
Prozesserfahrung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie am Bundesgerichtshof.
Es gibt Fälle, die komplex sind. Oder schwierig. Oder sensibel.
Hergebrachtes muss in Frage gestellt und Lösungen gefunden werden.
Wir machen das!
Unsere Fachkompetenz und Praxiserfahrung ist der Mehrwert für unsere Mandanten.
Wir denken für die besten Ergebnisse.
Wer plant, muss nicht auf Zufälle hoffen.
Zeitgemäße Rechtsberatung und der perfekte Verfahrensausgang ist unser Aufgabe.
