Nach einer Straftat brauchen Sie jemanden, der allein auf Ihrer Seite steht. Als Opferanwältin in Düsseldorf, bundesweit tätig, vertrete ich ausschließlich Verletzte und Hinterbliebene – und setze Ihre Rechte im Strafverfahren mit aller Konsequenz durch.
Dr. Anja Riemann-Uwer · Fachanwältin für Strafrecht
Ratgeber für Betroffene
Opferrecht & Nebenklage: Ihre Fragen, klar beantwortet
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat viele Fragen und oft das Gefühl, der Situation ausgeliefert zu sein. Die folgenden Antworten zeigen Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten als Verletzte oder Hinterbliebene im Strafverfahren.
Was ist ein Nebenkläger?
Ein Nebenkläger ist eine durch eine Straftat verletzte Person, die sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließt und dadurch zum eigenständigen Beteiligten des Strafverfahrens wird. Anders als ein bloßer Zeuge hat der Nebenkläger eigene Rechte und kann den Prozess aktiv mitgestalten. Die Nebenklage ist in den §§ 395 ff. der Strafprozessordnung (StPO) geregelt; bei getöteten Opfern können sich nahe Angehörige anschließen.
Was bringt eine Nebenklage?
Die Nebenklage gibt dem Opfer eine Stimme im Verfahren statt der passiven Rolle als Zeuge. Als Nebenklägerin oder Nebenkläger dürfen Sie während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein, über Ihre Anwältin Akteneinsicht nehmen, Fragen stellen, Beweisanträge stellen, Erklärungen abgeben und gegen das Urteil ein eigenes Rechtsmittel einlegen. So finden Ihre Sicht und Ihre Interessen Gehör, und Sie werden vor unnötiger Belastung geschützt.
Wer darf sich als Nebenkläger anschließen?
Zum Anschluss berechtigt sind nach § 395 StPO vor allem Opfer von Sexualstraftaten, von versuchten Tötungsdelikten, von schwerer Körperverletzung sowie von Straftaten gegen die persönliche Freiheit; bei getöteten Opfern deren Kinder, Eltern, Geschwister oder Ehe- bzw. Lebenspartner. Darüber hinaus kann sich nach § 395 Abs. 3 StPO auch anschließen, wer durch eine andere Tat verletzt wurde, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.
Welche Rechte hat ein Nebenkläger im Strafverfahren?
§ 397 StPO gewährt dem Nebenkläger umfangreiche Beteiligungsrechte: das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, das Fragerecht gegenüber Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen, das Recht, Beweisanträge und Erklärungen abzugeben, das Ablehnungsrecht gegenüber Richtern und Sachverständigen sowie ein eigenes Rechtsmittelrecht. Über eine anwaltliche Vertretung besteht zudem Akteneinsicht nach § 406e StPO.
Was kostet mich ein Opferanwalt?
Bei schweren Straftaten – etwa Sexual- und Gewaltdelikten, versuchten Tötungsdelikten oder, bei getöteten Opfern, für die Hinterbliebenen – trägt der Staat die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung: Auf Antrag wird Ihnen eine Opferanwältin beigeordnet, unabhängig von Ihrem Einkommen (§ 397a Abs. 1 StPO). Für Sie als Verletzte entstehen dann keine Kosten. Unabhängig davon übernimmt häufig auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Geschädigtenvertretung im Strafverfahren – erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung; ich unterstütze Sie dabei. In den übrigen Fällen richten sich die Kosten nach dem Umfang des Mandats, den wir vorab transparent besprechen.
Kann ich Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Täter verlangen?
Ja. Über das Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) können Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz unmittelbar im Strafverfahren gegen den Täter geltend machen, ohne einen gesonderten Zivilprozess führen zu müssen. Das spart Zeit und Kosten und erspart Ihnen eine erneute Aussage vor dem Zivilgericht. Den Antrag kann Ihre Anwältin bereits vor oder in der Hauptverhandlung stellen.
Was ist die staatliche Opferentschädigung nach dem SGB XIV?
Wer durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann staatliche Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten. Seit dem 1. Januar 2024 richtet sich diese nach dem Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV), das das frühere Opferentschädigungsgesetz (OEG) abgelöst hat. Neu ist, dass nun auch Opfer schwerer psychischer Gewalt, etwa bei Sexualdelikten oder Stalking, leistungsberechtigt sind. Die Leistungen reichen von schnellen Hilfen in einer Traumaambulanz über Krankenbehandlung bis zu Entschädigungszahlungen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Täter ermittelt oder verurteilt wird; er muss beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung beantragt werden.
Ist eine Strafanzeige Voraussetzung für die Opferentschädigung?
Eine Strafanzeige ist keine zwingende Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB XIV. Betroffene sollten jedoch an der Aufklärung der Tat mitwirken, weil eine unterlassene Mitwirkung die Leistungen mindern kann. Entscheidend ist, dass eine Gewalttat und eine dadurch verursachte gesundheitliche Schädigung glaubhaft gemacht werden. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Strafanzeige als auch beim Entschädigungsantrag.
Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders qualifizierte Begleitung durch das Strafverfahren, die Information, Vorbereitung und emotionale Unterstützung bietet, eine rechtliche Beratung aber nicht ersetzt. Besonders schutzbedürftigen Verletzten wird sie auf Antrag kostenfrei beigeordnet (§ 406g StPO). Sie ergänzt die anwaltliche Vertretung und hilft, die Belastung des Verfahrens zu verringern.
Wie hilft mir eine Opferanwältin und wie erreiche ich Sie?
Als Opferanwältin vertrete ich, Dr. Anja Riemann-Uwer, ausschließlich die Interessen von Verletzten und Hinterbliebenen, nicht von Beschuldigten. Ich begleite Sie von der Strafanzeige über die Nebenklage bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld und Opferentschädigung, mit Standorten in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Leipzig sowie bundesweiter Vertretung.
Sie wurden Opfer einer Straftat?Schildern Sie mir Ihren Fall über die strukturierte Mandatsanfrage. Ich melde mich persönlich bei Ihnen.
Mandatsanfrage stellenQualifikation & Mitgliedschaften
Zertifizierte Nebenklage- und
Opferschutzvertreterin (DSV e. V.)
Opferanwältin und Referentin
beim WEISSEN RING
