Internationaler Strafgerichtshof · Völkerstrafrecht
Opfervertretung vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) in Den Haag ist das weltweit bedeutendste Gericht für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression. Als eine der wenigen deutschen Rechtsanwältinnen, die auf der List of Counsel des IStGH zugelassen sind, vertrete ich Opfer dieser schwersten Verbrechen des Völkerrechts vor dem Gerichtshof.
Meine ausschließliche Spezialisierung auf die Opfervertretung im nationalen Strafrecht findet ihre konsequente Fortsetzung auf internationaler Ebene: Auch vor dem IStGH stehe ich ausschließlich auf der Seite der Opfer.
Victims' Participation – das Recht der Opfer auf Gehör
Art. 68 Abs. 3 des Römischen Statuts gewährt Opfern von Völkerrechtsverbrechen ein in der internationalen Strafjustiz einzigartiges Recht: Sie können ihre Sichtweisen und Anliegen ("views and concerns") in die Verfahren vor dem IStGH einbringen und sich durch einen Legal Representative vertreten lassen. Diese Opferbeteiligung geht weit über die Möglichkeiten nationaler Strafrechtssysteme hinaus und ist ein Meilenstein des internationalen Opferschutzes.
Die Opferbeteiligung umfasst alle Verfahrensphasen – von der Vorermittlung über die Vorverfahrens- und Hauptverhandlungsphase bis hin zu den Wiedergutmachungsverfahren (Reparations). Als Legal Representative vertrete ich die Interessen der Opfer in sämtlichen Verfahrensabschnitten und stelle sicher, dass ihre Stimmen Gehör finden.
Qualifikation und Zulassung
Die Aufnahme in die List of Counsel des IStGH unterliegt strengen Voraussetzungen: mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung in Strafsachen, nachgewiesene Kompetenz im internationalen Strafrecht und Strafverfahrensrecht sowie hervorragende Kenntnisse in mindestens einer der Arbeitssprachen des Gerichtshofs. Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Opfervertretung bin ich auf der List of Counsel des IStGH als Legal Representative for Victims zugelassen.
Leistungen vor dem IStGH
- Vertretung von Opfern in der Opferbeteiligung (Victims' Participation) gemäß Art. 68 Abs. 3 Römisches Statut
- Einreichung von Anträgen auf Zulassung zur Opferbeteiligung
- Vertretung in Wiedergutmachungsverfahren (Reparations) gemäß Art. 75 Römisches Statut
- Zusammenarbeit mit dem Trust Fund for Victims (TFV)
- Beratung von Opfergruppen und nichtstaatlichen Organisationen zur Opferbeteiligung am IStGH
- Kooperation mit dem Office of Public Counsel for Victims (OPCV)
Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in Deutschland
Deutschland hat mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) eine nationale Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen geschaffen, die dem Weltrechtsprinzip folgt (§ 1 VStGB). Deutsche Gerichte können für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig sein, unabhängig davon, wo die Tat begangen wurde und welche Staatsangehörigkeit Täter und Opfer besitzen; die Verfolgung obliegt dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Auch in diesen Verfahren vertrete ich Opfer als Nebenklägerin und mache deren Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) geltend.
Häufige Fragen zur Opfervertretung vor dem IStGH
Was bedeutet Victims' Participation vor dem IStGH?
Nach Art. 68 Abs. 3 des Römischen Statuts können Opfer von Völkerrechtsverbrechen ihre Sichtweisen und Anliegen ("views and concerns") in das Verfahren einbringen und sich durch einen Legal Representative vertreten lassen. Diese Beteiligung ist in allen Verfahrensphasen möglich – von der Vorermittlung über die Hauptverhandlung bis zu den Wiedergutmachungsverfahren – und geht damit weit über die Möglichkeiten nationaler Strafrechtssysteme hinaus.
Wer kann sich als Opfer am Verfahren vor dem IStGH beteiligen?
Beteiligen können sich natürliche Personen, die infolge eines der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegenden Verbrechens einen Schaden erlitten haben; unter bestimmten Voraussetzungen auch Organisationen oder Institutionen (Regel 85 der Verfahrens- und Beweisordnung des IStGH). Die Beteiligung setzt einen Antrag voraus, über dessen Zulassung der Gerichtshof entscheidet. Als Legal Representative unterstütze ich Opfer bei der Antragstellung und der weiteren Vertretung.
Können Opfer vor dem IStGH eine Entschädigung erhalten?
Ja. Art. 75 des Römischen Statuts sieht Wiedergutmachung (Reparations) vor, die Rückerstattung, Entschädigung und Rehabilitierung umfassen kann. Die Umsetzung erfolgt häufig über den Trust Fund for Victims (TFV). Ich vertrete Opfer in diesen Wiedergutmachungsverfahren und bringe ihre Ansprüche zur Geltung.
Worin unterscheidet sich die Vertretung am IStGH von Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch?
Am IStGH in Den Haag erfolgt die Beteiligung über die Victims' Participation (Art. 68 Abs. 3) und die Reparations (Art. 75 Römisches Statut). In Deutschland verfolgt der Generalbundesanwalt Völkerrechtsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, das dem Weltrechtsprinzip folgt (§ 1 VStGB); dort vertrete ich Opfer als Nebenklägerin und mache Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) geltend. Beide Wege dienen der Aufarbeitung der schwersten Völkerrechtsverbrechen.
Für Anfragen zur Vertretung von Opfern von Völkerrechtsverbrechen – vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag oder vor deutschen Gerichten nach dem VStGB – nehmen Sie bitte vertraulich Kontakt auf.
Vertraulich Kontakt aufnehmenE-Mail: riemann-uwer@strafrechtallianz.de · Telefon: 0211 17129909
→ Mehr zur Opfervertretung im Strafverfahren: Ratgeber Opferrecht & Nebenklage
