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Erklärvideo · Digitale Mandatsannahme

Digitale Mandatsannahme: Ihre Opferanwältin sicher online beauftragen

In diesem kurzen Erklärvideo sehen Sie, wie unkompliziert Sie mich als Ihre Opferanwältin beauftragen – digital, sicher und von überall. So verlieren Sie nach einer Straftat keine Zeit und behalten die volle Kontrolle über Ihr Mandat.

Warum digitale Mandatsannahme?

Ortsunabhängig

Beauftragen Sie mich von zu Hause, aus der Klinik oder unterwegs – ganz ohne Anfahrt in die Kanzlei.

Ohne Zeitverlust

Nach einer Straftat zählt jeder Tag. Digital sichern Sie sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung, bevor wichtige Schritte anstehen.

Diskret & vertraulich

Ihre Angaben behandle ich streng vertraulich; die Beauftragung läuft über einen geschützten Online-Prozess.

Klar geführt

Schritt für Schritt, verständlich und ohne juristisches Vorwissen – Sie behalten jederzeit den Überblick.

So starten Sie – in wenigen Minuten

  1. Erklärvideo ansehen und einen ersten Überblick gewinnen.
  2. Das Formular zur digitalen Mandatsannahme öffnen und Ihre Angaben zum Fall eintragen.
  3. Mandat und Vollmacht bequem digital erteilen.
  4. Ich melde mich zeitnah persönlich, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Zur digitalen Mandatsannahme

Häufige Fragen

Muss ich für die Beauftragung in die Kanzlei kommen?

Nein. Über die digitale Mandatsannahme erteilen Sie Ihr Mandat vollständig online – von zu Hause, aus der Klinik oder unterwegs. Den Fall bespreche ich anschließend gern telefonisch oder per Video mit Ihnen.

Kann ich Sie auch für die Nebenklage online beauftragen?

Ja. Die Online-Beauftragung gilt für die gesamte Opfervertretung einschließlich der Nebenklage. Bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten kann Ihnen eine anwaltliche Vertretung auf Staatskosten beigeordnet werden (§ 397a Abs. 1 StPO).

Was kostet die Beauftragung?

Das richtet sich nach Fall und Umfang; den Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Rechtsschutzversicherung – dabei unterstütze ich Sie. Bei schweren Straftaten kommt häufig eine Beiordnung nach § 397a Abs. 1 StPO in Betracht.

Bereit, Ihr Mandat zu starten?

Beauftragen Sie mich digital – oder nehmen Sie zunächst vertraulich Kontakt auf. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

Zur digitalen Mandatsannahme

Oder Kontakt aufnehmen · E-Mail: riemann-uwer@strafrechtallianz.de · Telefon: 0211 17129909

Qualifikation & Mitgliedschaften

Auszeichnung TOP Anwältin 2027 des F.A.Z.-Instituts für Dr. Anja Riemann-Uwer, SCHULTE.Rechtsanwälte – Fachanwältin für Strafrecht, Nebenklage- und Opfervertretung (Frankfurter Allgemeine Zeitung) Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Zertifizierte Nebenklage- und
Opferschutzvertreterin (DSV e. V.)

Opferanwältin und Referentin
beim WEISSEN RING

★★★★★ 5,0 · 218 Bewertungen auf anwalt.de

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