Expertise · Opfervertretung im Strafrecht
Opferanwalt im Strafrecht: Ihre Rechte als Opfer konsequent durchsetzen
Als Opfer einer Straftat sind Sie im Strafverfahren nicht auf die Zuschauerrolle beschränkt: Die Strafprozessordnung räumt Ihnen eigene, durchsetzbare Rechte ein – entscheidend ist, sie zu kennen und rechtzeitig geltend zu machen. Genau dafür stehe ich als Fachanwältin für Strafrecht an Ihrer Seite.
Was macht ein Opferanwalt im Strafrecht?
Ein Opferanwalt – bzw. eine Opferanwältin – vertritt nicht den Beschuldigten, sondern das Opfer einer Straftat. Als Fachanwältin für Strafrecht setze ich Ihre Informations-, Beteiligungs-, Schutz- und Abwehrrechte nach der Strafprozessordnung durch – von der ersten Ermittlung bis zum Urteil.
Warum bei der Opfervertretung ein Fachanwalt für Strafrecht?
Opferrechte sind Antragsrechte: Sie greifen nicht von selbst, sondern müssen aktiv, fristgerecht und formal korrekt geltend gemacht werden – und sie sind über das gesamte Verfahren hinweg in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Wer sie nicht kennt oder zu spät zieht, verschenkt sie.
Genau hier liegt der Wert einer Fachanwältin für Strafrecht: Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung (FAO) nur, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht nachweist und sich laufend fortbildet (§ 15 FAO). Das ist Ihre fachliche Garantie im souveränen Umgang mit der StPO.
Beispiele für Rechte, die im Strafverfahren aktiv geltend gemacht werden müssen:
Akteneinsicht des Verletzten
Über die Akteneinsicht erhalten Sie Einblick in den Ermittlungsstand – die Grundlage, um Ihre Rechte gezielt und informiert wahrzunehmen und Ansprüche vorzubereiten.
Entfernung des Angeklagten bei der Vernehmung
Auf Antrag kann der Angeklagte während Ihrer Vernehmung den Sitzungssaal verlassen müssen, wenn sonst ein erheblicher Nachteil für die Wahrheitsfindung oder für Sie droht – ein wichtiger Schutz für Opfer und Zeugen.
Verfahrensrechte des Nebenklägers
Als Nebenkläger sind Sie aktiv Beteiligte: Anwesenheit, Fragerecht, Beweisanträge und Erklärungen – nicht bloß Zuschauer im eigenen Verfahren.
Beanstandung ungeeigneter Fragen
Ungeeignete oder unzulässige Fragen an Sie können zurückgewiesen und beanstandet werden – ein Schutz vor belastenden oder unangemessenen Befragungen.
Was kostet ein Opferanwalt?
Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Opfervertretung. Erkundigen Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer Versicherung – gern prüfe ich die Kostenübernahme vorab mit Ihnen. Den individuellen Kostenrahmen bespreche ich anschließend transparent im Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was ist ein Opferanwalt?
Ein Opferanwalt vertritt im Strafverfahren nicht den Beschuldigten, sondern das Opfer einer Straftat. Er macht die Rechte des Verletzten geltend – etwa den Anschluss als Nebenklage (§ 395 StPO), die Akteneinsicht (§ 406e StPO) sowie die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz (§§ 403 ff. StPO).
Wann sollte ich einen Opferanwalt einschalten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten – der richtige Zeitpunkt ist individuell sehr verschieden und sollte mit einer Fachanwältin für Strafrecht abgestimmt werden. Auch strategische Erwägungen spielen eine Rolle, etwa wann sich die Anwältin offiziell zur Akte bestellt. Manchmal ist zunächst eine Beratung im Hintergrund – ohne offizielle Bestellung – der klügere Weg.
Vertreten Sie auch bundesweit?
Ja. Mein Kanzleisitz ist in Düsseldorf (mit weiteren Standorten); ich vertrete Opfer bundesweit. Die Mandatserteilung ist auf Wunsch vollständig online über die digitale Mandatsannahme möglich.
Sie wurden Opfer einer Straftat?
In einem vertraulichen Erstgespräch bespreche ich Ihre Rechte und die nächsten Schritte – klar, diskret und ohne Umwege.
Erstberatung anfragenOder Kontakt aufnehmen · E-Mail: riemann-uwer@strafrechtallianz.de · Telefon: 0211 17129909
Qualifikation & Mitgliedschaften
Zertifizierte Nebenklage- und
Opferschutzvertreterin (DSV e. V.)
Opferanwältin und Referentin
beim WEISSEN RING
