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Für Unternehmen · Wirtschaftsstrafrecht

Geschädigtenvertretung für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht

Wenn Ihr Unternehmen durch Untreue, Betrug, Unterschlagung oder Korruption geschädigt wurde, stehen Sie vor einer doppelten Herausforderung: den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und zugleich sicherzustellen, dass die Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Strafverfahren bietet dabei Möglichkeiten, die weit über die zivilrechtliche Schadensregulierung hinausgehen – vorausgesetzt, Sie nutzen Ihre Rechte als Geschädigter konsequent und frühzeitig. Als Fachanwältin für Strafrecht mit ausschließlicher Spezialisierung auf die Opfervertretung berate und vertrete ich geschädigte Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens: Schadensermittlung, Vermögenssicherung und Schadensersatzdurchsetzung – direkt im Strafverfahren.

Warum Ihr Unternehmen einen Fachanwalt für Strafrecht auf der Opferseite braucht

Die meisten Fachanwälte für Strafrecht verteidigen Beschuldigte. Wird Ihr Unternehmen jedoch Opfer einer Wirtschaftsstraftat, benötigen Sie eine Anwältin, die das Strafverfahren aus der Perspektive des Geschädigten steuert. Zivilrechtlich ausgerichtete Kanzleien verfügen in aller Regel nicht über die strafprozessuale Expertise, um die erheblichen Möglichkeiten der Strafprozessordnung für Geschädigte vollständig auszuschöpfen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt mit hoheitlichen Mitteln, zu denen Unternehmen selbst keinen Zugang haben – Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Telekommunikationsüberwachung, internationale Rechtshilfe. Durch eine effektive Geschädigtenvertretung lassen sich diese Ermittlungsergebnisse für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nutzbar machen.

Klarstellung zur Nebenklage: Anders als bei Gewalt- oder Sexualdelikten ist die Nebenklage bei reinen Wirtschaftsdelikten wie Betrug oder Untreue regelmäßig nicht eröffnet; ein wirtschaftlicher Schaden allein genügt dafür nicht (§ 395 StPO). Die wirksamen Hebel für geschädigte Unternehmen liegen deshalb in der Akteneinsicht, dem Adhäsionsverfahren und der Vermögensabschöpfung – genau dort setze ich an.

Leistungen für geschädigte Unternehmen

Professionelle Strafanzeige und Ermittlungsbegleitung

Eine professionell aufbereitete Strafanzeige ist die Grundlage für ein effektives Ermittlungsverfahren. Wir stellen den Sachverhalt juristisch präzise dar, begleiten das Verfahren durch gezielte Ermittlungsanregungen und stehen in enger Kommunikation mit der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen.

Akteneinsicht gem. § 406e StPO

Als verletztes Unternehmen können Sie über Ihre anwaltliche Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragen. Das ermöglicht es, den Ermittlungsstand laufend zu bewerten, zivilrechtliche Ansprüche vorzubereiten und auf die Ermittlungsrichtung Einfluss zu nehmen – häufig der entscheidende Informationsvorsprung für die Schadensregulierung.

Adhäsionsverfahren gem. §§ 403 ff. StPO

Im Adhäsionsverfahren kann Ihr Unternehmen als Verletzter Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend machen. Das erspart ein separates Zivilverfahren und nutzt die im Strafverfahren bereits festgestellten Tatsachen – ein erheblicher strategischer Vorteil gerade bei komplexen Wirtschaftsstraftaten.

Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung

Eine effektive Geschädigtenvertretung wirkt frühzeitig auf die Sicherung von Vermögenswerten hin. Durch Vermögensarrest und Beschlagnahme gem. §§ 111b ff. StPO sowie die Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB können Werte des Beschuldigten gesichert werden, bevor sie beiseitegeschafft werden – damit Ihr Unternehmen daraus entschädigt wird.

Begleitung interner Untersuchungen aus Opferperspektive

Leitet Ihr Unternehmen interne Untersuchungen ein, übernehmen wir die strafrechtliche Begleitung aus Sicht des Geschädigten: Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung, der Schadensbezifferung und der Vorbereitung der Strafanzeige – mit dem Ziel, die Ergebnisse optimal für das Strafverfahren nutzbar zu machen.

Typische Fallkonstellationen

  • Untreue durch Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder (§ 266 StGB)
  • Betrug und Unterschlagung durch Mitarbeiter (§§ 263, 246 StGB)
  • Korruption und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 299a, 299b StGB)
  • Abrechnungsbetrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB)
  • Insolvenzstraftaten: Bankrott, Gläubigerbegünstigung (§§ 283 ff. StGB)
  • Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
  • Steuerhinterziehung zulasten des Unternehmens (§ 370 AO)

Ihr Vorteil: Opfervertretung statt Beschuldigtenverteidigung

Anders als Kanzleien, die zugleich Beschuldigte verteidigen und Geschädigte vertreten, habe ich mich bewusst und ausschließlich auf die Seite der Geschädigten spezialisiert. Diese konsequente Positionierung schließt Interessenkonflikte aus und stellt sicher, dass meine gesamte strafprozessuale Erfahrung ungeteilt Ihrem Unternehmen zugutekommt – die Perspektive einer Fachanwältin, die das Instrumentarium der Strafverteidigung kennt und es strategisch für die Geschädigtenseite einsetzt.

Häufige Fragen

Kann ein geschädigtes Unternehmen Nebenkläger sein?

In aller Regel nicht. Die Nebenklage ist auf Delikte mit persönlicher Betroffenheit zugeschnitten; reine Vermögensdelikte wie Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) sind grundsätzlich nicht nebenklagefähig, und ein wirtschaftlicher Schaden allein genügt nicht (§ 395 StPO). Nur in seltenen Ausnahmefällen mit besonders schweren Folgen kommt ein Anschluss in Betracht. Für geschädigte Unternehmen sind ohnehin andere Instrumente entscheidend: Akteneinsicht (§ 406e StPO), Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) und Vermögensabschöpfung (§§ 111b ff. StPO).

Welchen Vorteil bietet das Strafverfahren gegenüber einem reinen Zivilprozess?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt mit hoheitlichen Mitteln, zu denen Geschädigte selbst keinen Zugang haben, etwa Durchsuchungen, Beschlagnahmen und internationale Rechtshilfe. Über eine konsequente Geschädigtenvertretung lassen sich diese Ermittlungsergebnisse für die Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche nutzbar machen, häufig schneller und kostengünstiger als in einem separaten Zivilverfahren.

Was bedeutet Rückgewinnungshilfe?

Rückgewinnungshilfe bezeichnet die Sicherung von Vermögenswerten des Beschuldigten im Strafverfahren, damit diese nicht beiseitegeschafft werden. Über Vermögensarrest und Beschlagnahme nach §§ 111b ff. StPO kann erreicht werden, dass das geschädigte Unternehmen später Befriedigung aus den gesicherten Werten erlangt. Entscheidend ist, frühzeitig darauf hinzuwirken.

Können wir Schadensersatz direkt im Strafverfahren durchsetzen?

Ja. Im Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO können Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht werden. Das erspart ein gesondertes Zivilverfahren und nutzt die im Strafprozess bereits festgestellten Tatsachen, was gerade bei komplexen Wirtschaftsstraftaten erhebliche strategische Vorteile bietet.

Was kostet die Vertretung eines geschädigten Unternehmens?

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage einer Honorarvereinbarung (§ 3a RVG) und richtet sich nach Umfang, Komplexität und Streitwert des Verfahrens. Üblich sind Stundenhonorare oder Pauschalen je Verfahrensabschnitt; bei der Durchsetzung von Schadensersatz kommt eine streitwertabhängige Abrechnung in Betracht. Den konkreten Rahmen besprechen wir transparent im Erstgespräch.

Ihr Unternehmen wurde Opfer einer Straftat?

In einem vertraulichen Erstgespräch erörtere ich mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafverfahren.

Vertraulich Kontakt aufnehmen

E-Mail: riemann-uwer@strafrechtallianz.de  ·  Telefon: 0211 17129909

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